Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf zur Abschaffung des Erziehungsgeldes

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Babett Pfefferlein

Bezugnehmend auf die verfassungsrechtlichen Zweifel der CDU-Fraktion am Gesetz zur Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes weisen die familien- bzw. sozialpolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen, Margit Jung (DIE LINKE), Birgit Pelke (SPD) und Babett Pfefferlein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), darauf hin, dass die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes nur unter Einhaltung des verfassungsrechtlich garantierten Rückwirkungsverbots erfolgen könne. Das sei von Anfang an klar gewesen. Demnach war der hinterfragte Sachverhalt bereits bekannt und werde in den laufenden Beratungen berücksichtigt.

Die Koalitionsfraktionen werden dem Sozialausschuss einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorlegen, mit dem geregelt wird, dass Eltern Anspruch auf Erziehungsgeld für Kinder haben, die bis zum 30. Juni 2015 geboren wurden und für die bis zum 30. Juni 2015 ein Bescheid erlassen wurde. Auch diejenigen Eltern, die bereits Landeserziehungsgeld beziehen, erhalten es unter der neuen Regelung für den beschiedenen Berechtigungszeitraum, versichern die Abgeordneten.

Die Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen betonen gleichzeitig, dass die Abschaffung des Thüringer Landeserziehungsgeldes unabhängig vom Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Bundesbetreuungsgeldes erfolgt. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun.

Wer sein Kind gerne zu Hause betreuen möchte, könne dies gerne tun und verdiene hohe Anerkennung. Allerdings sollte dabei nicht ausschlaggebend sein, ob die Betreuung zu Hause durch Landesmittel bezuschusst wird.

Die durch die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes frei werdenden Landesmittel seien besser in die Qualität und Infrastruktur der Kinderbetreuung einzusetzen, denn hier gehe es nicht um Transferleistungen, sondern um die beste pädagogische Betreuung unserer Kleinsten im Sinne einer guten frühkindlichen Bildung, sind sich die drei Abgeordneten sicher.

Nach der Auswertung der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes soll das Gesetz in der Juni-Sitzung des Landtags verabschiedet werden.