Die Ziele und Wirkungen des Thüringer Erziehungsgeldes sind in der öffentlichen Wahrnehmung umstritten. In der Wissenschaft trifft es aber einheitlich auf Ablehnung. Wie auch der Thüringer Rechnungshof in seinem Gutachten feststellt, kann eine familienpolitische positive Wirkung nicht nachgewiesen werden. Durch die Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldes stehen frei werdende Mittel für eine nachhaltige und gerechte Familien- und Sozialpolitik zur Verfügung.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes
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