GRÜNE-Landtagsfraktionen aus Thüringen, Brandenburg und Sachsen kämpfen gemeinsam für Schulen in freier Trägerschaft

Schüler zweiter Klasse

Schüler zweiter Klasse

Treff mit Verbandsvertretern am 6. Februar in Leipzig Heute treffen sich in Leipzig die Bildungspolitikerinnen der Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Sachsen, Thüringen und Brandenburg mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft zu einem gemeinsamen Workshop. Eine vielfältige Schullandschaft und die Gleichbehandlung freier und staatlicher Schulen sind Grundanliegen grüner Bildungspolitik. In allen drei Ländern ist beziehungsweise war eine Verfassungsklage zur Wahrung der Rechte der freien Schulen anhängig. Die GRÜNEN-Fraktionen klagen in Brandenburg und Sachsen jeweils mit unterschiedlichen Partnern, in Thüringen klagen sie allein. Nach einem Impulsvortrag des Bildungsforschers Prof. Dr. Heiner Barz von der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf zum Thema Schulfinanzierung steht der Tag im Zeichen eines Erfahrungsaustausches über die Ländergrenzen hinweg. Trotz grundgesetzlicher Garantie der Privatschulfreiheit ist die verfassungsrechtliche Ausgangslage in den Bundesländern unterschiedlich. Annekathrin Giegengack, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu: „In Sachsen haben wir im November letzten Jahres ein überraschend deutliches Urteil des Verfassungsgerichtshofes erhalten. Jetzt geht es vordringlich darum, eine tragfähige Übergangsregelung zu finden und bis Ende 2015 ein verfassungskonformes Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft zu entwickeln.“ Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, erläutert mit Blick auf die am 17. März 2014 stattfindende mündliche Verhandlung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof die Situation in Thüringen: „Das Urteil aus Sachsen hat uns zuversichtlich gestimmt, dass wir auch für Thüringen eine gute Entscheidung erreichen. Das Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft entspricht derzeit einfach nicht den Verfassungsgrundsätzen. Wir sehen mit der jetzigen Finanzierung sowohl das Gleichbehandlungsgebot, als auch das Transparenzgebot sowie die Existenzsicherung von freien Schulen verletzt. Für uns sind freie Schulen wichtiger Teil des öffentlichen Bildungswesens, die gleichermaßen den Bildungsauftrag erfüllen. Daher muss auch in Thüringen jedes Kind gleich viel wert sein, egal welche Schule es besucht. Die Schulfinanzierung muss zukünftig so ausgestaltet sein, dass freie Schulen allen Kindern, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, offen stehen. Dafür kämpfen wir.“ Marie Luise von Halem, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, erklärt dazu: „Wir haben unsere Klage vor dem brandenburgischen Verfassungsgericht eingereicht, weil aus unserer Sicht diese Kürzungen einer unzulässigen Sonderung der Schüler nach Elterneinkommen Vorschub leistet. Sie bedrohen die Existenz zahlreicher Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere kleine Schulen in ländlichen Regionen. Ganz zu schweigen davon, dass durch die Kürzungen das Engagement von Eltern, Lehrkräften und Trägern für eine vielfältige Schullandschaft mit Füßen getreten wird.“ Hintergrund: In Thüringen hat die bündnisgrüne Landtagsfraktion im September 2011 einen Normenkontrollantrag eingereicht. Damit beklagt sie die im Jahr 2010 erfolgte Gesetzesänderung. Diese entspricht aus Sicht der Grünen nicht den Verfassungsgrundsätzen von Transparenz, Bedarfsorientierung und Gleichbehandlung mit staatlichen Schulen und dem Sonderungsverbot. Die Kürzungen der staatlichen Finanzhilfe und die Einführung des Sollkostenmodells betragen an einigen Schultypen bis zu 30 Prozent und führen bereits jetzt dazu, dass die Elternbeiträge an vielen Schulen in Thüringen enorm gestiegen sind. Das führt weiter dazu, dass viele Schulträger bereits jetzt am Limit ihrer finanziellen Möglichkeiten arbeiten und in absehbarer Zeit nicht mehr in der Lage sein werden, ihr Schulangebot aufrechtzuerhalten. Auch ist die Anzahl der Schulneugründungen in Thüringen stark zurückgegangen. In Sachsen hatten die Fraktionen von GRÜNEN und SPD sowie Abgeordnete der LINKEN im März 2012 eine Normenkontrollklage gegen die Kürzungen im Haushaltsbegleitgesetz 2011/12 eingereicht. Diese waren mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition beschlossen worden. In der Klage ging es um die Verlängerung der Wartefrist von drei auf vier Jahre, die Streichung des Schulgeldersatzes für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen und die Kopplung der Zuschusshöhe für neugegründete freie Schulen an Mindest-schülerzahlen, wie sie für öffentliche Schulen gelten. Nach der mündlichen Verhandlung im August 2013 wurde im November 2013 das Urteil gesprochen. Weite Teile des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft sind demnach unvereinbar mit der Sächsischen Verfassung und dem Grundgesetz. Bis Ende 2015 muss das Gesetz grundlegend überarbeitet werden. Derzeit laufen im Kultusministerium Gespräche zur Gestaltung einer möglichen Übergangsregelung. In Brandenburg haben die Oppositionsfraktionen CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Normenkontrollklage gegen Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2012 eingelegt. Angezweifelt wird die Verfassungsmäßigkeit der hierin beschlossenen Kürzungen der Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft. Das Land ist laut Verfassung verpflichtet, das finanzielle Existenzminimum der Schulen in freier Trägerschaft zu gewährleisten und die Finanzierung so auszugestalten, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Familien diese Schule besuchen können. Aus Sicht der Oppositionsfraktionen hat die Regierungskoalition von SPD und Linke mit ihrem Beschluss des Haushaltsbegleitgesetzes 2012 gegen diesen Verfassungsgrundsatz verstoßen.