Thüringer Sinnesbehindertengeld finanziell anpassen

Babette Plenum

In der heutigen Plenarsitzung des Thüringer Landtags wurde der Entwurf zum „Achten Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes“ der Koalitionsfraktionen  debattiert und in den zuständigen Ausschuss überwiesen. Babette Pfefferlein, gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt dazu: „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, gleichberechtigt wohnen, lernen und arbeiten zu können und die Unterstützung zu wählen, die sie dafür brauchen. Hier ist der Zuschuss aus dem Sinnesbehindertengeldgesetzes ein Puzzlestück, dass den Betroffenen  ein kleines Stück mehr gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erlaubt.“

„Das Sinnesbehindertengeld wurde in Thüringen vor über fünf Jahren an das bundesdeutsche Durchschnittsniveau angepasst. Damit wurde von Rot-Rot-Grün ein Fehler aus vorangegangenen CDU-Regierungshandeln ausgemerzt, durch die das das Blindengeld im ersten Jahrzehnt der 2000er Jahren gnadenlos gekürzt worden war“, so Pfefferlein weiter.

„Langfristig muss es Ziel sein, das Bundesteilhabegesetz weiterzuentwickeln und ein einheitliches und auskömmliches Bundesteilhabegeld einzuführen. Diese Anträge auf Teilhabeleistungen müssen einfach und unbürokratisch sein, damit Entscheidungen dann auch im Sinne der Menschen mit Behinderung schnell erfolgen“, betont die bündnisgrüne Gesundheitspolitikerin abschließend.

Hintergrund:

Das Sinnesbehindertengeld für blinde Menschen wird seit dem 1. Juli 2018 mit monatlich 400 Euro ausgezahlt. Für gehörlose Menschen wurden 100 Euro monatlich zum 1. Juli 2017 eingeführt. Taubblinde Menschen erhalten derzeit ein Sinnesbehindertengeld in Höhe von 500 Euro. Die damals festgesetzten Beträge entsprachen dem damaligen Durchschnittswert aus vergleichbaren Leistungen anderer Bundesländer. Auf Grund deutlich höherer Kosten sollen die finanziellen Nachteilsausgleiche für Blinde, Gehörlose und Taubblinde nun in Thüringen erhöht werden: Blinde: um 72 auf 472,- € ; Gehörlose: um 36 auf 136,- € ; Taubblinde: um 108 auf 608,- €

Die benötigten Beträge wurden im diesjährigen Haushalt eingestellt. Die Gesetzesänderung ist notwendig, um die Beträge ab 01.07.2023 rechtssicher auszahlen zu können.